Alkohol am Steuer
Grundsätzlich gilt die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wird diese Grenze jedoch auf 0,1 Promille oder weniger herabgesetzt.
In der folgenden Tabelle werden jene Arten der Lenkberechtigung und der Geltungszeitraum aufgelistet, für die bzw. den die 0,1-Promille-Grenze gilt:
Lenkberechtigung | Zeitraum |
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Klasse AM |
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Probeführerschein (alle Klassen außer Klasse AM und Klasse F) |
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Übungsfahrten ("L") |
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Ausbildungsfahrten L17 |
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Fahrschulfahrten |
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Klasse C |
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Klasse D |
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Klasse F |
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Bei Schülertransporten |
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Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer, die ein Fahrzeug lenken oder in Betrieb nehmen, obwohl sie Alkohol konsumiert haben und dabei – je nach Klasse – die gesetzlichen Höchstgrenzen überschreiten, müssen jedenfalls mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Je nach Alkoholisierungsgrad kann es sich dabei um ein Vormerkdelikt oder um ein Führerscheinentzugsdelikt (ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille) handeln.
Ausführliche Informationen zu den
- Rechtsfolgen je nach Grad der Alkoholisierung sowie zu den Themen
- "Vormerksystem ("Punkteführerschein")" und
- "Alkohol-Wegfahrsperre"
Weitere Kosten können beispielsweise noch für Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen anfallen.
Online-Ratgeber und -Rechner
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Führerscheingesetz (FSG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Kraftfahrgesetz (KFG)
Hinweis
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Quelle: HELP.gv.at